Wir sind überglücklich, denn ab heute, dem 14.01.2022, dürfen wir die CremeBar wieder öffnen und Behandlungen anbieten. YEAH !!!!
Wichtig:
Corona-Bedingt dürfen wir jedoch nur unter strengen Auflagen unsere Dienstleistungen anbieten. Laut Corona-Schutzverordnung dürfen wir nur unter Einhaltung der 2G-Regel Behandlungen durchführen, d.h. Du musst vollständig geimpft oder genesen sein (Genesenen-Status: max. 3 Monate). Bitte zeige uns Deinen Impf- oder Genesenen-Nachweis direkt nach Betreten des Studios.
Zusätzlich besteht eine FFP2-Maskenpflicht! Selbstverständlich kannst Du Deine Maske im Behandlungsraum bei Kosmetikbehandlungen (alle Gesichtsbehandlungen) abnehmen. Und weil wir immer wieder gefragt werden: ein Corona-Test ist nicht erforderlich!
Solltest Du bei uns im Studio vorbeikommen ohne Behandlung, also zur Terminvereinbarung, zum Kauf von Produkten oder weil Du einen Gutschein erwerben möchtest, dann gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Also hier nochmal in Kürze:
- Geöffnet ab dem 14.01.2022
- 2G-Regel
- FFP2-Maskenpflicht
- Kein Test notwendig
Wir freuen uns auf Euch und Euren Besuch bei uns im Kosmetikstudio CremeBar