Es gibt gute Neuigkeiten! Ab dem 04.03. gilt in Sachsen für körpernahe Dienstleistungen die 3G-Regel! Das heißt, wir dürfen geimpfte, genesene und/oder getestete Personen behandeln!

Wichtig zwecks dem Test: ein negativer Selbsttest reicht nicht aus, dieser muss von einer offiziellen Stelle (Testzentrum) bescheinigt sein und darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Solltest Du geimpft und/oder genesen sein benötigst Du keinen Test (Impf- bzw. Genesenen-Nachweis bitte mitbringen). Ein Zutritt in unser Studio ist nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung nur mit FFP2 Maske gestattet.

Wir freuen uns auf Deinen Besuch bei uns in der CremeBar